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   OLG Hamburg, 10.07.1969 - 4 RE Miet 1/69   

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https://dejure.org/1969,1322
OLG Hamburg, 10.07.1969 - 4 RE Miet 1/69 (https://dejure.org/1969,1322)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.1969 - 4 RE Miet 1/69 (https://dejure.org/1969,1322)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 1969 - 4 RE Miet 1/69 (https://dejure.org/1969,1322)
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  • OLG Hamm, 26.08.1968 - 4 REMiet 1/68
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.1969 - 4 REMiet 1/69
    Das um einen Rechtsentscheid ersuchte Oberlandesgericht hat daher dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Frage zu prüfen, ob sich die zum Rechtsentscheid vorgelegte Rechtsfrage aus den § 556 a - § 556 c BGB ergibt (OLG Köln NJW 1968/1834; OLG Hamm ZMR 1968/323; OLG Stuttgart NJW 1969/1070; Schmidt-Futterer NJW 1968/922).

    Die bloße Erwähnung des "Mietverhältnisses über Wohnraum« macht jedoch die in der Vorlagefrage möglicherweise enthaltenen Einzelfragen ebensowenig zu solchen, die sich im Sinne des Art. 111, Abs. 1, S. 1 des 3. MRÄndG aus § 556 a - § 556 c BGB ergeben, wie etwa ein Rechtsentscheid über die Wirksamkeit einer Mieterkündigung, über die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung oder über die Wahrung der Schriftform des Widerspruchs möglich wäre, obwohl § 556 a BGB diese Fragen auch erwähnt (Rödding NJW 1968/2339).

    Art. 111 des 3. MRÄndG ist mithin nicht extensiv auszulegen (OLG Hamm, ZMR 1968/323).

    Nachdem Entscheidungen zu dem früheren § 556 a BGB auf Kritik gestoßen waren und da für Rechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art gemäß § 29 a ZPO i.V. mit § 545 ZPO die Landgerichte in letzter Instanz zuständig sind, soll das Institut des Rechtsentscheids durch das Oberlandesgericht der jeder Generalklausel innewohnenden Tendenz, eine divergierende Rechtsprechung zu erzeugen, vorbeugen und eine einheitliche Rechtsprechung zur Sozialklausel sichern (OLG Hamm ZMR 1968/323).

  • OLG Stuttgart, 06.03.1969 - 8 W 324/68
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.1969 - 4 REMiet 1/69
    Das um einen Rechtsentscheid ersuchte Oberlandesgericht hat daher dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Frage zu prüfen, ob sich die zum Rechtsentscheid vorgelegte Rechtsfrage aus den § 556 a - § 556 c BGB ergibt (OLG Köln NJW 1968/1834; OLG Hamm ZMR 1968/323; OLG Stuttgart NJW 1969/1070; Schmidt-Futterer NJW 1968/922).
  • OLG Köln, 28.06.1968 - 2 W 103/68

    Prüfungsumfang bei Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.07.1969 - 4 REMiet 1/69
    Das um einen Rechtsentscheid ersuchte Oberlandesgericht hat daher dessen Zulässigkeit im Hinblick auf die Frage zu prüfen, ob sich die zum Rechtsentscheid vorgelegte Rechtsfrage aus den § 556 a - § 556 c BGB ergibt (OLG Köln NJW 1968/1834; OLG Hamm ZMR 1968/323; OLG Stuttgart NJW 1969/1070; Schmidt-Futterer NJW 1968/922).
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